Jonas Fritsch unterzieht die einschlägigen Kollisionsnormen zur Geschäftsführung ohne Auftrag einer eingehenden Untersuchung. Im Vordergrund steht dabei Art. 11 Rom II-VO, der die autonome deutsche Regelung des Art. 39 EGBGB weitgehend verdra?ngt hat. Sowohl der Anknu?pfungsgegenstand als auch die Anknu?pfungspunkte werden analysiert. Ebenso betrachtet wird das Verha?ltnis des GoA-Statuts zu anderen Anknu?pfungsregimen wie beispielsweise dem Deliktsstatut, wenn etwa die Qualifikation von in materiell-rechtlicher Hinsicht mit GoA-Anspru?chen konkurrierenden deliktischen Normen in Rede steht. Daneben wird hinterfragt, wie Anspru?che aus auftragsloser Gescha?ftsfu?hrung im internationalen Zusta?ndigkeitsrecht zu behandeln sind. Der Bearbeitung vorangestellt ist ein methoden-theoretischer Grundlagenteil. Hier wird auch der Wert der in der Diskussion oftmals angefu?hrten international-privatrechtlichen Interessen fu?r die Bildung und Auslegung von Kollisionsnormen kritisch geprüft.<br /><br />Geboren 1997; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Marburg; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales und Europäisches Privatrecht sowie Rechtsvergleichung der Universität Marburg; 2022 Promotion; LL.M.-Studium an der Stockholms universitet.