<p>Die eine lange Historie aufweisenden und tief mit Besonderheiten des Common Law verwobenen englischen exemplary damages sind in heutiger Anwendung und dogmatischer Einordnung multifunktional und lassen sich nicht auf Verfolgung bestrafender oder präventiver Zwecke beschränken. Im Einzelfall sind sie vergleichbar mit Funktionen deutscher Rechtsinstitute. Heute werden sie sehr restriktiv, nur in relativ geringer Höhe, bestimmten Fallkategorien und bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen zuerkannt. Die Arbeit ist eine funktionale, rechtsvergleichende Analyse der englischen exemplary damages. Forschungsgebiete sind Rechtsvergleichung, englisches Recht, Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht und Schadensrecht. </p>