Seit der Gründung der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) im Jahr 2015 wurde ein neues Kapitel in der Integration der eurasischen Region aufgeschlagen. Zukünftig wollen die fünf GUS-Staaten Armenien, Weißrussland, Russland, Kasachstan und Kirgisistan mit einer gemeinsamen Außenhandelspolitik im Welthandel auftreten. Das erste Freihandelsabkommen mit einem Drittstaat (Vietnam) wurde bereits nach einem Jahr abgeschlossen.°°°°Gleichzeitig intensiviert die Europäische Union (EU) im Rahmen der Östlichen Partnerschaft und der neuen EU-Zentralasienstrategie die Vertiefung ihrer Partnerschafts- bzw. Handelsbeziehungen mit einigen einzelnen EAWU-Mitgliedstaaten. Das damit verfolgte Ziel eines Exports von Recht und Werten steht zu einigen multilateralen Verpflichtungen des WTO-Rechts in einem Spannungsverhältnis und führt in Einzelfragen zu einem direkten Interessenkonflikt.°°°°Der Autor erläutert die historischen und materiellrechtlichen Aspekte des Eurasischen Integrationsprozesses und vergleicht zwei in vieler Hinsicht komplementär gelagerte völkerrechtliche Abkommen.