Zum Werk
Mit der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) und der Verordnung über eine Pilotregelung für auf der Distributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen (Pilot-Regime) hat die Europäische Union ein unionsweit einheitliches Regime zur Regulierung der Ausgabe von und des Handels mit Kryptowerten vorgelegt, um die zunehmend florierenden und verbrauchernahen, bislang aber weitgehend unregulierten Märkte für Kryptowerte (z.B. für Stablecoins) aufsichtsrechtlich einzurahmen. Die Regelwerke decken allerdings nur solche Kryptowerte und Tätigkeiten ab, die nicht von den bereits bestehenden europarechtlichen Regelungen für Finanzdienstleistungen (z.B. MiFID II, E-Geld-Richtlinie, PSD II, AIFMD) erfasst werden. Eine praxistaugliche, umfassende Kommentierung der Rechtsakte zum Thema "Crypto-Assets" muss daher auch die bereits existierenden Rechtsakte erfassen, soweit ihre Regelungen spezifische Relevanz für die Ausgabe und den Handel von Kryptowerten im weiteren Sinne entfalten können.
In Anbetracht der praktischen Relevanz von Kryptowerten wird ein ganz erheblicher Bedarf nach einer Kommentierung jener Rechtsakte bestehen.
Vorteile auf einen Blick
- Durch die Einbindung von Autoren sowohl aus der Rechtspraxis als auch aus der Wissenschaft soll der Kommentar einerseits auf Rechtsfragen eingehen, die für den Anwender in der Praxis von besonderer Bedeutung sind, andererseits aber auch höchste wissenschaftliche Ansprüche erfüllen.
- Da die Regulierung von Crypto-Assets gleichermaßen privat- wie auch aufsichtsrechtliche Rechtsfragen involviert, werden Autoren sowohl aus dem privat- als auch aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich mit maßgeschneiderter Expertise versammelt.
- Durch die Behandlung nicht nur eines einzelnen Rechtsaktes, sondern aller für Kryptowerte im weiteren Sinne relevanter Rechtsquellen (MiCAR, Pilot-Regime, MiFID II, PSD II, E-Geld-RL, AIFMD) wird der Kommentar für sämtliche mögliche Rechtsfragen, die sich in Praxis und Wissenschaft stellen können, fundierte Auskunft geben.
Zielgruppe
Der Kommentar richtet sich an alle Rechtsanwender und Rechtsanwenderinnen, insbesondere in der Praxis (v.a. Anwaltschaft, Unternehmen, Verwaltungsbehörden und Gerichte), aber auch in der Wissenschaft. In "geografischer" Hinsicht soll der Kommentar den gesamten von den kommentierten Vorschriften betroffenen deutschsprachigen Raum abdecken, d.h. Deutschland, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein, zumal von den einzelnen Ländern vielversprechende Regelungsinitiativen stammen, die die aktuellen EU-VO ergänzen.