Betriebsratswahl

Betriebsrat, Arbeitnehmer, Betrieb, Belegschaft, Arbeitgeber, Betriebsverfassung

Please note that the content of this book primarily consists of articles available from Wikipedia or other free sources online. Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Betriebsratswahl nach deutschem Recht. Der Betriebsrat ist die betriebliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eines Betriebes (Belegschaft) gegenüber dem Arbeitgeber. Das Recht der Betriebsratswahl ist im Betriebsverfassungsgesetz in § 1 und §§ 7 bis § 20 BetrVG) geregelt. Die zahlreichen Einzelheiten des Wahlrechts sind in der Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz (WO) geregelt. Das Betriebsverfassungsrecht gilt ausschließlich in der Privatwirtschaft. Für den Bereich des öffentlichen Dienstes werden Personalräte gewählt. Abgegrenzt wird formal nach der Rechtsform des Arbeitgebers und nicht nach der Aufgabe, die wahrgenommen wird. Ist der Arbeitgeber eine natürliche Person oder eine juristische Person des Privatrechts, gilt Betriebsverfassungsrecht.

mars 2026, env. 104 pages, Allemand
Omniscriptum
978-613-8-86398-4

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