Betriebsrisikolehre

Arbeitsrecht, Arbeitsstätte, Arbeitskampf, Bürgerliches Gesetzbuch, Bundesarbeitsgericht

Please note that the content of this book primarily consists of articles available from Wikipedia or other free sources online. Der Begriff der Betriebsrisikolehre wurde im Arbeitsrecht im Zusammenhang mit der rechtlichen Bewertung von Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis zur Vermeidung unangemessener Ergebnisse bei der Anwendung des Leistungsstörungsrechts entwickelt. Sie unterscheidet für Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer unterschiedliche Risikobereiche. Je nachdem in welchen Risikobereich die Leistungsstörung fällt, hat derjenige die Rechtsfolgen zu tragen. Juristische Konsequenzen hat dies vor allem bei den Themen Anfahrtsweg zur Arbeitsstätte und bei Arbeitskampfmaßnahmen.Unter der Lehre vom Betriebsrisiko versteht man die aus dem Betreiben einer Angelegenheit erwachsende Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens.

mars 2026, env. 120 pages, Allemand
Omniscriptum
978-613-8-86440-0

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