Anton Matthäus (1601-1654)

Universität Utrecht

Bitte beachten Sie, dass dieser Titel überwiegend aus Inhalten besteht, die im Internet kostenlos erhältlich sind (z.B. aus der Wikipedia-Enzyklopädie). Anton Matthäus (auch: Matthaeus; * 15. November 1601 in Herborn; ¿ 25. Dezember 1654 in Utrecht) war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Anton Matthäus hatte mit seinem Commentarius De Criminibus Ad Lib. XLVII. Et XLVIII ein in folgenden Jahren hoch beachtetes Werk geschaffen, das in der Behandlung des Strafrechts bis in das 19. Jahrhundert hinein wirkte. Ganz in der Tradition der Italiener Hippolyt Marsilius (1450-1529), Aegidius Bossius (1487-1546), Julius Clarus (1525-1575) und des Andreas Tiraquellus (1480-1558), sowie Didacus Covarruvias (1512-1577), in Spanien und Frankreich stehend, war er ein Vertreter der neuen juristischen Methode der Synthese des mos gallicus und setzte sich für ein liberaleres Strafrecht ein. Dabei reflektierte er in seinem Werk ein Strafrechtssystem, das die Grundzüge des römischen Rechts mit der niederländischen Strafgesetzgegebung vereinbarte.

mars 2026, env. 120 pages, Allemand
Omniscriptum
978-613-8-84483-9

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