Das römische Recht ist Juristenrecht. In den Händen der Juristen lagen die Handhabung und die Fortentwicklung des Rechts. Obwohl der Fokus auf Gutachten zu einzelnen Fallproblemen lag, formulieren einige der überlieferten Texte Rechtsätze, Begriffsbildungen oder Erkenntnisse. Zu diesem Thema hat am 16. und 18. Mai 2018 unter dem Titel «Anschauungen römischer Juristen und deren Fortwirken bis in das geltende schweizerische Recht» am Romanistischen Institut der Universität Bern ein Seminar stattgefunden. Dafür und für diesen Band der Schriftenreihe zu Eugen Huber sind vor allem diejenigen römischen Auffassungen ausgewählt worden, deren Vermächtnis im heutigen Privatrecht besonders evident sind. Der rechtshistorische Vergleich zeigt, wie fruchtbar das römische Recht für das Verständnis der Entscheidungen des Schweizer Gesetzgebers ist.