<p>Die Begriffe der formellen und materiellen Rechtswidrigkeit werden in Rechtswissenschaft und Rechtsprechung zwar vielfach verwendet, jedoch in der Regel nicht weiter definiert oder erörtert. Die Autorin bietet eine grundlegende Untersuchung dieser allgegenwärtigen Begriffe an und arbeitet ihre Definitionen heraus. Sie legt dar, dass die Kategorien in ihrer heutigen Verwendung keinen dogmatischen Wert haben, d. h., dass sich aus der Einordnung eines Fehlers als formell oder materiell keine Rückschlüsse auf die Fehlerfolge ziehen lassen. Stattdessen schlägt die Autorin eine andere Kategorisierung von Fehlern vor: Zuständigkeitsfehler, materielle Fehler und formelle Fehler.</p>