Zum Werk Als kollektives Arbeitsrecht wird das Rechtsgebiet bezeichnet, das die Rechtsbeziehungen zwischen den Arbeitnehmervertretern (Betriebsräte etc.) und den Gewerkschaften einerseits und den Arbeitgebern und ihren Organisationen andererseits regelt. Viele Bereiche des Arbeitsrechts sind nicht kodifiziert und allein durch Richterrecht ausgeformt. Das macht die Anwendung der verschiedenen Prinzipien oft schwierig und erfordert ein eingehendes Studium. Diesem Zweck dient die Fallsammlung, deren Autoren in Wissenschaft und Praxis des kollektiven Arbeitsrechts gleichermaßen ausgewiesene Experten sind. Sie behandelt in Klausurform diejenigen Fragestellungen, die in Studium und Examen relevant sind. Darüber hinaus werden nützliche Tipps für die Vertiefung gegeben. Mit der Ausbildungsreform erhielt das Arbeitsrecht in der Schwerpunktbereichsausbildung eine größere Bedeutung. Bisher liegt kaum spezifische Fallliteratur zum kollektiven Arbeitsrecht vor. Dieser Band enthält anspruchsvolle Klausurfälle mit ausführlichen Lösungen, vorangestellten Gliederungen und weiterführenden Hinweisen. Vorteile auf einen Blick