Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2.7, Universität Duisburg-Essen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich im Wesentlichen mit der Verfassungswidrigkeit §8c KStG vor dem Hintergrund der Besteuerung. Eingeführt wurde der Paragraph im Rahmen des Unternehmenssteuerreformgesetz (UntStRefG) 2008 v.14.08.2007 und ersetzt zur Eindämmung der Mantelkaufproblematik seine Vorgängerschrift, den §8 Absatz 4 KStG a.F. Nach Einführung der Reglung ist relativ schnell deutlich geworden, dass die Reglung eine überschießende Wirkung hinsichtlich der Verlustnutzung mit sich trägt. Entgegen der Einführung mehrerer Verschonungsklauseln wurde der §8c Abs.1 S.1 KStG a.F. mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts v. 29.03.2017 als verfassungswidrig erklärt. Ziel der Arbeit ist es die Problematik des 8c KStG herauszuarbeiten und die Entscheidung des BVerfG zu untermauern. Aus Gründen der Verständlichkeit wird in Kapitel zwei und drei auf die Grundlegenden Aspekte der Besteuerung eingegangen. Kapitel vier beschäftigt sich mit der Einführung, dem Zweck und der gesetzlichen Entwicklung hinsichtlich des §8c KStG und ihre Verschonungsklauseln. Im Anschluss wird im ersten Abschnitt des fünften Kapitels die Verfassungswidrigkeit des §8c KStG aufgefasst und im zweiten und dritten Abschnitt werden die verfassungsrechtlichen Bedenken in Bezug auf den §8d KStG diskutiert und die Handlungsempfehlungen der Literatur werden vorgestellt. Im letzten Kapitel werden alle relevanten Aspekte nochmals aufgegriffen und zusammengefasst.