<p>Die Arbeit beleuchtet eingehend das komplexe Verhältnis zwischen dem traditionellen Erfinderprinzip und dem Innovationsschutz mit Blick auf die Schutzfähigkeit von KI-generierten Erfindungen. Die umfangreiche Analyse der geltenden Rechtslage offenbart, dass nur eine natürliche Person als Erfinder in Betracht kommt. Die Frage nach der Notwendigkeit eines Patentschutzes für „erfinderlose“ KI-generierte Erfindungen beantwortet der Autor unter Berücksichtigung historischer, gesellschaftspolitischer, rechtlicher und ökonomischer Erwägungen. Auf dieser Grundlage werden verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten der Rechtslage de lege ferenda diskutiert und ein konkreter Vorschlag zum Schutz dieser Erfindungen unterbreitet.</p>