Masterarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule Aalen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beleuchtet die verschiedenen Möglichkeiten der erbschaftsteuerlichen Gestaltung im Rahmen der Generationennachfolge und analysiert sie im Hinblick auf das Steuerrecht. Dabei werden auch die Neuerungen der Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 untersucht. Die Erbschaftsteuer gehört zu einer der ältesten Steuern, bereits im alten Ägypten 117 v. Chr. ist eine Besitzwechselabgabe nachgewiesen. In Preußen wurde 1873 das erste moderne Erbschaftsteuergesetz eingeführt. Mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches um 1900 wurde das Erbrecht des frühen Deutschlands vereinheitlicht, wobei die Grundlagen unseres heutigen Erbschaftsteuergesetzes im Jahre 1906 mit dem Reichserbschaftsteuergesetz gelegt wurden. Rund 6,99 Milliarden Euro hat die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2019 mit der Erbschaftsteuer eingenommen. Besonders ungemütlich ist die Erbschaftsteuer, weil bereits mit Ertragsteuern belastetes Geld nochmals zur Besteuerung herangezogen wird. Wird ein Unternehmensvermögen aufgebaut, wurde bereits der unternehmerische Ertrag mit Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer und dem Solidaritätszuschlag belastet. Bei der Übertragung werden die Erben nochmals zur Kasse gebeten und sollen Erbschaftsteuer auf bereits steuerlich hoch belastetes Vermögen zahlen.Besonders bei der Unternehmensnachfolge kann die Steuerbelastung zu erheblichen Problemen führen, da oftmals das Geld für die zu zahlende Erbschaftsteuer nicht unmittelbar zur Verfügung steht. Das Vermögen eines Unternehmens ist in Betriebsanlagen gebunden und teilweise durch den Firmenwert nicht materiell vorhanden. Dieses Dilemma hat der Gesetzgeber erkannt und mittels Verschonungsabschlägen das Produktivvermögen eines Betriebes anteilig oder sogar komplett steuerfrei gestellt, allerdings stellt die Generationennachfolge aus erbschaftsteuerlicher Sicht weiterhin eine gewaltige finanzielle und organisatorische Herausforderung dar. Eine erbschaftsteuerliche Planung ist in der Generationennachfolge unerlässlich, insbesondere um einsparpotentiale zu nutzen und das Fortbestehen des Betriebes und der damit verbundenen Arbeitsplätze zu sichern.