Der Bundesfinanzhof hält einige Punkte der aktuellen Erbschaftsbesteuerung für nicht verfassungsgemäß und hat sie deshalb Mitte August an das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung weitergeleitet. (AZ.: II R 61/99) (1) Bemängelt wird vor allem die unterschiedliche Vermögensbewertung von Immobilien, Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften im Vergleich zu Bargeld und Aktien. (2) Der Gesetzgeber will trotzdem bis zur Entscheidung aus Karlsruhe an der momentanen Gesetzgebung festhalten. (2) Wer von den jetzt noch günstigen Steuerregelungen profitieren will, sollte Vermögen möglichst umgehend über Schenkungen an seine Erben übertragen.