Das Deutsche Rote Kreuz-Gesetz (DRKG) enthält grundlegende Regelungen zur Rechtsstellung des Deutschen Roten Kreuz e.V. als die Rotkreuz-Gesellschaft Deutschlands und freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich, zu seinen insbesondere aus dem humanitären Völkerrecht folgenden Aufgaben sowie zum Schutz des Rotkreuz-Zeichens. Darüber hinaus regelt es die Rechtsstellung der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und des Malteserhilfsdienstes in der Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr.
Der "HK-DRKG"
erläutert sämtliche Regelungen des DRKG
zeigt detailliert die Bezüge zum humanitären Völkerrecht und zum internationalen Rotkreuz-Recht auf
kommentiert im Bereich des Zeichenschutzes zudem die weitergehenden Zusammenhänge mit den einschlägigen Regelungen des BGB, des Ordnungswidrigkeitenrechts und des Markenrechts und
druckt die Satzung des DRK sowie die deutsche Übersetzung der Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung mit ab.
Die 2. Auflage
zeigt die weitere Entwicklung sowohl in der Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr als auch in den Beziehungen zu militärischen Akteuren auf
stellt die aktuellen Anwendungsfälle der Rotkreuz-Grundsätze dar und
erläutert die jüngsten Beispiele rechtswidriger Verwendungen des Rotkreuz-Zeichens.