Digitale (Rechts-)Handlungen im kanonischen Recht
Sind digitale (Rechts-)Handlungen grundsätzlich mit der geltenden kirchlichen Rechtsordnung vereinbar? Steht das Erfordernis der Schriftform einer digitalen Willenserklärung in der kirchlichen Rechtsordnung entgegen? Welche Rechtsförmlichkeiten (sollemnia) und weiteren Erfordernisse (requisita) schließen digitale Erklärungen aus? Gibt es eine elektronische Unterschrift, welche die entsprechenden Rechtsförmlichkeiten erfüllen kann? Gibt es im geltenden Recht die Möglichkeit, bestimmte Handlungen im Kontext der Einzelverwaltungsakte auf digitale Weise durchzuführen? Auf derartige Fragen versucht die vorliegende Untersuchung eine Antwort zu geben. Dabei soll aufgezeigt werden, dass sich einerseits de lege lata bereits einige Anknüpfungspunkte für digitale Rechtshandlungen in der kirchlichen Rechtsordnung finden lassen, aber auch welche Anpassungen de lege ferenda unbedingt vorzunehmen wären
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978-3-8306-8340-7

