Im Scheidungsverfahren sind die Interessen des Kindes bestmöglich zu wahren. Die vorliegende Studie zeigt zunächst auf, dass die bis anhin am Scheidungsverfahren Beteiligten - Eltern, Gericht, Vormundschaftsbehörde und Gutachter - die Kindesinteressen nicht in jedem Fall hinreichend wahren können. Sodann wird geprüft, welche Wirkungen die materiellen und formellen Neuerungen der am 1.1.2000 in Kraft getretenen Scheidungsrechtsrevision auf die Wahrung der Kindesinteressen im Verfahren haben. Im Hauptteil wird die neu vorgesehene Vertretung des Kindes im Scheidungsprozess durch einen Beistand (Art. 146 und 147 ZGB) untersucht und insbesondere die praktische Umsetzung dargelegt. Die Studie macht sichtbar, inwiefern die Vertretung des Kindes für die Verwirklichung des Kindeswohls in verfahrensmässiger Hinsicht unentbehrlich ist.