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Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Ländern der SBZ/DDR 1945-1952

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Ländern der SBZ/DDR 1945-1952

Inhalt

Anders als in den westlichen Besatzungszonen und der Bundesrepublik, wo der in der Weimarer Republik begonnene Weg hin zu einer nahezu lückenlosen gerichtlichen Verwaltungskontrolle vollendet wurde, hatte die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der SBZ und frühen DDR kaum eine Chance. Der alliierten Gesetzgebung zufolge mussten in ganz Deutschland Verwaltungsgerichte wieder errichtet werden, sodass nach Thüringen, das hierin bereits 1945/46 vorangegangen war, zwar auch in Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt neue gesetzliche Grundlagen geschaffen wurden. In diesen schlug sich allerdings der Unwille der SED nieder, die 'eigene' Verwaltung durch unabhängige Gerichte kontrollieren zu lassen. Trotz Unvereinbarkeit mit den immer wirksamer werdenden Staatsstrukturprinzipien wie Gewalteneinheit und Zentralismus konnten die Verwaltungsgerichte dennoch für wenige Jahre einen gewissen Rechtsschutz gewähren, bis sie 1952 mit dem proklamierten Aufbau des Sozialismus entfielen.<br /><br />Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft; 2013 Promotion; 2008 Eintritt in den Justizdienst; 2011 Richter am Sozialgericht; seit 2012 Staatsanwalt.

Bibliografische Angaben

Januar 2021, 336 Seiten, Deutsch
MOHR SIEBECK
9783161604188

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