Die Teilklage ist ein bislang unterschätztes Institut des deutschen und europäischen Zivilprozessrechts. Stefan Trommler untersucht zunächst die prozessualen und materiellrechtlichen Vorzüge der Erhebung einer Teilklage anstelle einer Vollklage. Zugleich zeigt er die Grenzen dieses Instruments der Prozesstaktik auf. Wegen der Senkung von Prozesskosten erlangt die Teilklage zudem im Bereich des Kostenhilferechts Bedeutung. Die Gewährung von Prozesskostenhilfe oder Rechtsschutzversicherungsleistungen jedoch von der Erhebung einer Teilklage abhängig zu machen, erweist sich nach einer Analyse ihrer prozessualen und materiellrechtlichen Risiken als unzulässig. Abschließend ordnet Stefan Trommler seine Untersuchungsergebnisse in die Systematik der ökonomischen Theorie des Rechts ein und macht sie für eine ökonomische Analyse des Zivilprozessrechts nutzbar.<br /><br />Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaft in Passau und Cardiff; 2014 Erste Juristische Prüfung; seit 2017 Rechtsreferendar in München.