Die partiell gemeinnützige (natürliche) Person

Zur rechtssystematischen Erfassung von individuellem Engagement für das Gemeinwohl

Zentrales Anliegen der Abhandlung ist es, das Verhältnis von Individuen und ihrem Handeln zum staatlichen Gemeinwohlauftrag näher zu beleuchten. Beginnend mit der Einordnung der Gemeinnützigkeit als besonderes Instrument der Gemeinwohlförderung werden sodann Wesensmerkmale einer Gemeinnützigkeitssphäre definiert. Sie umfasst Aktivitäten, die freiwillig, unentgeltlich und mit qualifiziertem Gemeinwohlbezug ausgeführt werden. Vorteil einer rechtsklaren Erfassung der Aktivitäten natürlicher Personen in der Gemeinnützigkeitssphäre wäre insbesondere, dass ein solcher Status als partiell gemeinnützige (natürliche) Person je nach Lebensphase mit verschiedener Intensität eingenommen werden könnte und daran entsprechende Förderinstrumente wie z.B. zusätzliche Rentenpunkte für die Engagierten angeknüpft werden könnten.

Januar 2018, ca. 224 Seiten, Schriften zum Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht, Deutsch
Springer
978-3-658-20792-2

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