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Die Organtreuepflicht gegenüber Verbandsmitgliedern im GmbH- und Aktienrecht

Eine Untersuchung zu den innerverbandlichen Rechtsverhältnissen der GmbH und der AG

Gesellschafter können durch pflichtwidriges Handeln von Organmitgliedern unmittelbare Vermögensschäden erleiden, ohne dass die Gesellschaft selbst geschädigt wird. Diese Mitgliederschäden werden im Haftungssystem der GmbH und AG nur unzureichend kompensiert. Eine Lösung bietet die Anwendung des § 311 Abs. 3 Satz 1 BGB. Organwalter können kraft ihrer Befugnisse auf die in der Mitgliedschaft verkörperten Vermögensinteressen der Gesellschafter einwirken. Der Gesellschafter öffnet mit dem Beitritt zum Verband freiwillig seinen eigenen Rechtskreis und gibt damit seine im außervertraglichen Bereich bestehende abwehrbereite Isolation auf. Die außervertragliche Dritthaftung sollte auf diese Fälle erweitert werden.

November 2024, ca. 410 Seiten, Deutsches, Europäisches und Vergleichendes Wirtschaftsrecht, Bd. 139, Deutsch
Nomos
978-3-7560-2432-2

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