In der Rechtslehre mehren sich seit längerem die Bedenken gegen die tradierte Gewaltrechtsdogmatik. Vor dem Hintergrund der wachsenden Kritik unterzieht Stefan Klingbeil die Not- und Selbsthilferechte einer eingehenden Revision. Er zeigt auf, dass sich diese Rechtsbehelfe nur dann friktionslos in das System der Gesamtrechtsordnung einfügen, wenn man die Selbsthilferechte stärker als bislang von den subsidiären Notrechten abschichtet. Dabei sind die Selbsthilferechte als Legitimationsgrundlagen zum Handeln im eigenen Namen zu begreifen. Die Notrechte ermöglichen dem Einzelnen dagegen ein Auftreten im Namen des Staates. Dementsprechend wird der Selbsthelfer 'auf eigene Faust' tätig, während der Notrechte ausübende Bürger als 'verlängerter Arm' des Staates agiert. Besonderes Augenmerk legt das Rekonstruktionsvorhaben auf die stimmige Integration des Verhältnismäßigkeitsprinzips in die Gewaltrechtsdogmatik sowie auf die Ausleuchtung der einschlägigen Haftungsfragen.<br /><br />Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; 2007 Erste Juristische Staatsprüfung; Juristischer Vorbereitungsdienst am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg; 2010 Zweite Juristische Staatsprüfung; 2012 Master of Laws (Yale); 2017 Promotion; Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Habilitand am Lehrstuhl für Zivilrecht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Goethe-Universität Frankfurt am Main.