Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 13, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Ist es ärztliche Aufgabe, also Befugnis oder gar Pflicht, Patienten zu belügen oder ihnen Informationen vorzuenthalten? Und wenn nicht, wenn Patienten nicht immer aufgeklärt werden müssen: Warum und in welchen Konstellationen, unter welchen Voraussetzungen, auf welcher Rechtsgrundlage? Diese Fragen zur Thematik der Nichtaufklärung aus therapeutischen Gründen sollen hier diskutiert werden.Zwecks eines Überblicks wird zunächst in die Problematik eingeführt. Um ein Verständnis für deren Brisanz zu erhalten, werden die Bedeutung der Aufklärungspflicht erläutert sowie relevante Fallkonstellationen und Lösungsansätze genannt. Um anschließend die Frage nach der Zulässigkeit der Nichtaufklärung beantworten zu können, wird die einschlägige Norm des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 630e III) juristisch ausgelegt. Zuletzt werden Voraussetzungen einer Nichtaufklärung sowie problematische Anwendungsfragen gezielt behandelt.