Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 13 Punkte, Freie Universität Berlin, Veranstaltung: Propädeutisches Seminar „Wert und Preis“, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Tagesschau ist zumindest in Deutschland eine Institution. Kaum einem Bundesbürger dürfte es daher schwer fallen die aus sechs simplen Einzeltönen zusammengesetzte Eingangsmelodie der beliebtesten und dienstältesten deutschen Nachrichtensendung im Kopf ablaufen zu lassen. Weit weniger bekannt ist jedoch die urheberrechtliche Problematik, die unter anderem auch hinter dem Markenzeichen der Tageschau seit Jahrzehnten die Gemüter von Gerichten und Literatur beschäftigt. Diese wird mit dem Begriff der „kleinen Münze“ bedacht. Es ist nicht zu leugnen, dass diesem eine gewisse Unscheinbarkeit anlastet. Die „kleine Münze“ auf Anhieb dem Urheberrecht zuzuordnen, geschweige denn ihre Bedeutung und Tragweite augenblicklich zu erfassen, dürfte nicht nur dem Laien zunächst schwer fallen.
Trotz ihres augenscheinlichen Daseins im Randbereich des Urheberrechts ist die Rechtsfigur der „kleinen Münze“ von außerordentlicher wirtschaftlicher und rechtlicher Bedeutung in einem Zeitalter unterschiedlichster technischer Bearbeitungs- und Vervielfältigungsmöglichkeiten. Gerade in den urheberrechtsgeschichtlich vergleichsweise jungen Themengebieten von Film, Fernsehen und Musik und deren zunehmende Position als Massenmedien erscheint die „kleine Münze“ ein unerlässliches Abgrenzungsmittel zwischen urheberrechtlich banalem und gerade noch schützenswerter Materie, nicht zuletzt im Hinblick auf die dort anzutreffenden finanziellen Größenordnungen.