Die Insolvenzanfechtung von Sanierungsbeiträgen

Eine dogmatische Einordnung insolvenzanfechtungsrechtlicher safe-harbor-Regelungen

Unternehmen in der Krise können sich auf vielfältige Weise sanieren, etwa außergerichtlich, im Rahmen eines Verfahrens nach dem StaRUG oder im Insolvenzverfahren. Scheitert die Sanierung jedoch und das Insolvenzverfahren wird eröffnet, kann sich die Frage nach der Berechtigung des Sanierungsversuchs stellen und ein Insolvenzverwalter wird Anfechtungsansprüche gegenüber den Beteiligten prüfen. Das Anfechtungsrisiko kann aus Sicht der Gläubiger aber zur "Sanierungsbremse" werden. Um Sanierungen nicht von vornherein am Anfechtungsrisiko scheitern zu lassen, muss eine sanierungsfreundliche Rechtsordnung Regelungen schaffen, unter denen dieses Risiko begrenzt ist. Die Arbeit beleuchtet die hierfür erforderlichen Umstände aus dogmatischer Sicht.

Dezember 2026, ca. 350 Seiten, Schriften zur Restrukturierung, Bd. 45, Deutsch
Nomos Verlags GmbH
978-3-7560-2805-4

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