<p>Die Klärung der dogmatischen Voraussetzungen von (Mit-)Täterschaft ist für die Strafbarkeit wie auch für die Strafzumessung von entscheidender Bedeutung. Die Arbeit stellt eine weiterführende Untersuchung der Täterdogmatik, insbesondere des Tatherrschaftsbegriffs dar und enthält anregende Vorschläge wie auch praxisrelevante Entwicklungen. Sie stellt die rechtshistorische Entwicklung des Täterbegriffs von ihren Ursprüngen bis zur heutigen Zeit umfassend vor. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der rechtlichen Einstufung des Bandenchefs. In rechtsvergleichender Hinsicht wird die griechische Strafrechtsordnung untersucht, in der das formal-objektive Tätermodel gilt. Anhand des Modells der Tatherrschaftstheorie verteidigt die Arbeit einen neuen dogmatischen Unterbau für das Verständnis von Mittäterschaft im griechischen Strafrecht.</p>