<p>Steuerliche Unsicherheiten stellen eine große Herausforderung für Steuerpflichtige</p><p>im Spannungsfeld von steuerlicher Planung und gleichmäßigem</p><p>Steuervollzug der Finanzverwaltung dar. Es wird der Frage nachgegangen,</p><p>wie solche Risiken in der Bilanz – nach Handelsrecht, Bilanzsteuerrecht und</p><p>insbesondere nach internationalen Rechnungslegungsstandards – erfasst</p><p>werden sollen. Während in der Handelsbilanz der Gläubigerschutz im Vordergrund</p><p>steht, sollen in der internationalen Rechnungslegung (IFRIC 23) die</p><p>Investoren informiert werden. Die Offenlegung in der Rechnungslegung dient</p><p>ausschließlich diesen Zwecken; für eine etwaige Erweiterung von Offenlegung</p><p>gegenüber der Finanzverwaltung ist das Besteuerungsverfahren der richtige</p><p>Anknüpfungspunkt.</p>