Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Fachhochschule Worms , Sprache: Deutsch, Abstract: Die finanzielle Restrukturierung notleidender Unternehmen ist nach der globalen Finanzkrise zur Herausforderung geworden. Vor diesem Hintergrund haben Sanierungsmaßnahmen wie der Debt Equity Swap (DES) an Bedeutung gewonnen. Hierbei tauscht ein Gläubiger eine gegen ein Krisenunternehmen gerichtete Forderung in Anteile an diesem ein und wird infolgedessen Gesellschafter. Aus Sicht der Gesellschaft wird bestehendes Fremdkapital in bilanzielles und rechtliches Eigenkapital umgewandelt. Die Reduktion der Schuldenlast wirkt einer Überschuldung entgegen. Zugleich kann eine Zahlungsunfähigkeit vermieden werden, da belastende Zins- und Tilgungszahlungen entfallen. Der ehemalige Gläubiger partizipiert bei einem Sanierungserfolg an der Unternehmensentwicklung. Ein DES wirft verschiedene steuerrechtliche Fragen auf. Im Mittelpunkt der Fachliteratur stehen bei KapGes insbesondere die Rechtslage zur Besteuerung von Sanierungsgewinnen oder Regelungen wie etwa § 8c KStG, die den Erfolg oder Misserfolg von Sanierungsmaßnahmen beeinflussen können. Der DES bei PersGes ist hingegen nahezu unbeachtet geblieben, wenngleich die PersGes zu den beliebtesten Rechtsformen zählt und eine wichtige Rolle in der deutschen Unternehmenslandschaft einnimmt. Es besteht daher ein besonderes Interesse an der Beantwortung der Frage, welche steuerrechtlichen Konsequenzen die Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital bei PersGes nach sich zieht. In Vorbereitung auf die steuerrechtliche Würdigung wird in Kapitel 2 zunächst die zivilrechtliche Strukturierung eines DES ausgeführt. Der aktuelle Meinungsstand zur bilanz-, ertrag- und verkehrsteuerrechtlichen Behandlung bei KapGes wird in Kapitel 3 dargestellt. Die steuerrechtlichen Ausführungen zu einem DES bei PersGes folgen in Kapitel 4. Es soll jeweils davon ausgegangen werden, dass ein nicht beteiligter Gläubiger Gesellschafter wird und die Altgesellschafter nicht aus der Gesellschaft ausscheiden. Die Ausarbeitung wird in Kapitel 5 mit einer zusammenfassenden Würdigung der Untersuchungen abgeschlossen. Die Auswirkungen eines DES werden durch eigene Fallstudien in den Anlagen 4 und 5 veranschaulicht.