Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 11 Punkte, Universität Hamburg (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Seminar Jugendstrafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll es speziell um die Verhängung der Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld gem. § 17 II 2. Alt. JGG und die Bedeutung des Erziehungsgedankens bei dieser Sanktion gehen. Zum Zwecke dieser Untersuchung werde ich Bezug auf die historische Entwicklung, die Ansichten der Rechtsprechung und Literatur sowie der erzieherischen Wirkung der Jugendstrafe nehmen. Zur Veranschaulichung der Problematik möchte ich eine Entscheidung des BGH heranziehen, die ich zum Schluss, in Anbetracht meiner herausgearbeiteten Ergebnisse, einer kritischen Prüfung unterziehe.