Die Baulast für das Freiburger Münster

Die Arbeit untersucht die seit Jahrzehnten umstrittene Frage, wer zur Unterhaltung des Freiburger Münsters baulastrechtlich verpflichtet ist und inwieweit insbesondere eine staatliche Baulast besteht. Sie kommt zu dem Ergebnis, daß bei Insuffizienz der baulastpflichtigen Münsterfabrik Kirchensteuereinnahmen heranzuziehen sind. Auf der Grundlage von Quellen aus dem 13. bis 20. Jahrhundert wird die Entwicklung der Baulast für das Freiburger Münster seit seinem Baubeginn dargestellt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Vereinbarungen, welche in Folge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 zwischen Kirche und Staat geschlossen wurden. Der Leser wird dabei mit den kirchenrechtlichen Umwälzungen zu Beginn des 19. Jahrhunderts vertraut gemacht.

Juli 2003, ca. 180 Seiten, Adnotationes In Ius Canonicum, Bd. 29, Deutsch
Peter Lang
978-3-631-51179-4

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