Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 2,0, FOM Hochschule für Oekonomie und Management gemeinnützige GmbH, Hochschulstudienzentrum Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In der folgenden Arbeit werden die verschiedenen Arten von Joint Venture-Verträgen (JVV) herausgestellt, der internationale Anwendungsbereich beleuchtet, der Regelungsinhalt beziehungsweise die regelungsbedürftigen Inhalte eines JVV, wie zum Beispiel die Pflichten der Joint Venture-Partner (JVP), die kartellrechtliche Betrachtung und die Beendigung des Joint Ventures (JV) erläutert sowie ein Fazit gezogen.
Große Projekte und die Umsetzung von neuen Geschäftsideen lassen sich häufig nur verwirklichen, wenn mehrere Unternehmer daran beteiligt sind. Das ist der Grund, warum JVV gerade in der heutigen Zeit von essentieller Bedeutung sind. Denn dessen Zweck ist eine projektbezogene Unternehmenskooperation, respektive eine aktive unternehmerische Zusammenarbeit, von grundsätzlich selbstständigen Parteien. Die Parteien können durch die Zusammenführung ihrer Ressourcen gegenseitig voneinander partizipieren. So haben sie unter Umständen ein größeres Wissensspektrum, auch im Hinblick auf Innovationen, ein geringeres wirtschaftliches Risiko, einen geringeren finanziellen und technischen Aufwand, können durch die Zusammenarbeit neue Märkte erschließen oder haben durch den JV überhaupt erst die Möglichkeit Investitionen zu tätigen, da einige Länder die Gründung eines Unternehmens von ausländischen Unternehmen untersagen. Hierdurch wird deutlich, dass JV gerade bei internationalen Projekten von großer Bedeutung sind. Allerdings birgt ein JV auch Risiken, da es aufgrund der wirtschaftlichen und rechtlichen Selbstständigkeit der JVP zu Interessendivergenzen kommen kann. Weiterhin ist zur Durchführung eines erfolgreichen JV ein hohes Maß an Vertrauen vorausgesetzt und wirft hinsichtlich der Gestaltung Fragestellungen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten auf. Um die Risiken, die ein JV mit sich bringt, weitestgehend eindämmen zu können und Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit aufzustellen, wird die Form der Zusammenarbeit in der Regel in einem JVV festgelegt. In diesem werden unter anderem Einigungen über das wirtschaftliche Konzept, die Finanzierung, das zukünftige Verhältnis der JVP und die Lösung von Streitigkeiten getroffen.