Die Europäische Union befindet sich auf dem Weg zu einem vollständig vereinheitlichten Internationalen Privatrecht. Als erste kollisionsrechtliche Verordnung ist im Januar 2009 die Rom II-Verordnung in Kraft getreten, weitere Verordnungen mit Vorschriften zum Besonderen Teil des Internationalen Privatrechts werden demnächst folgen. Eine einheitliche Anwendung dieser Vorschriften ist jedoch nur gewährleistet, wenn auch die Probleme des Allgemeinen Teils des Internationalen Privatrechts einheitlich gelöst werden. Carmen Christina Bernitt untersucht das höchst umstrittene Problem der Vorfragenanknüpfung. Im Zentrum ihrer Analyse steht die Frage, wie sich die Besonderheiten eines Europäischen IPR auf die Anknüpfung von Vorfragen auswirken. Die Autorin erarbeitet einen Vorschlag zur künftigen Behandlung von Vorfragen, den sie anschließend anhand konkreter Beispiele aus der Rom II-Verordnung überprüft.<br /><br />Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaft in Saarbrücken, Trier, Triest und Kiel; 2009 Promotion; derzeit Rechtsreferendarin in Schleswig-Holstein.