Wie ist die Entscheidung zwischen Kollisionsnorm- und Sachnormverweisung zu treffen? Bei welcher Rechtsordnung sind Rück- und Weiterverweisungen abzubrechen? Zur Entscheidung der ersten dieser beiden Fragen hat der deutsche Gesetzgeber die Vorschrift des Art. 4 Abs. 1 S. 1 EGBGB eingeführt, wonach bei Verweisungen auf das Recht eines anderen Staates auch dessen Internationales Privatrecht anzuwenden ist, sofern dies nicht dem Sinn der Verweisung widerspricht. Die Bedeutung dieser sogenannten Sinnklausel ist heftig umstritten. Michael Sonnentag entwickelt eine völlig neue Konzeption zur Entscheidung zwischen Kollisionsnorm- und Sachnormverweisungen, indem er diese Entscheidung auf die Grundlage einer Interessenabwägung stützt. Maßgebend für diese Abwägung ist einerseits das Interesse, internationalen Entscheidungseinklang herbeizuführen, sowie de lege lata auch das Heimwärtsstreben. Andererseits gilt es, das Interesse zu berücksichtigen, die besonderen materiellrechtlichen Wertungen, die durch das Kollisionsrecht der lex fori umgesetzt werden sollen, nicht zu durchkreuzen. In einem weiteren Teil seiner Arbeit klärt der Autor die Folgefragen einer Kollisionsnormverweisung. Michael Sonnentag beschränkt sich nicht nur auf die Lösung des Renvoiproblems nach geltendem Recht, sondern macht auch Vorschläge zur Lösung des Renvoiproblems de lege ferenda und klärt die Renvoifrage außerdem für staatsvertragliches und europäisches Kollisionsrecht.<br /><br />Geboren 1969; Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg; 2000 Promotion (Frankfurt am Main); mehrjährige Berufstätigkeit als Richter am Amtsgericht Königswinter; 2011 Habilitation; Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Frankfurt am Main und Heidelberg; seit 2013 Inhaber der Professur für Privatrecht am Institut für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.