Die Frage, ob Franchisenehmer Arbeitnehmer sind, wurde mit Hinweis auf ihre Selbständigkeit bisher verneint. Sowohl Rechtsprechung als auch Lehre sprechen inzwischen der Franchisenehmer-Franchisegeber-Beziehung eindeutige arbeitsrechtliche Aspekte zu. Patricia Herrfeld untersucht die Abhängigkeit des Franchisenehmers vom Franchisegeber im Hinblick auf das Arbeits-, Zivil- und Kartellrecht. Die rechtliche Untersuchung wird durch die ökonomische Analyse des Franchising anhand der Neuen Institutionenökonomie und einer empirischen Untersuchung von Franchiseverträgen ergänzt. Als Ergebnis leitet die Autorin Vertragsgestaltungsempfehlungen ab und stellt Lösungsalternativen bei Konflikten zwischen Franchisegeber und -nehmer vor.