Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: sehr gut, Johannes Kepler Universität Linz (Institut für Österreichische und Deutsche Rechtsgeschichte), Veranstaltung: Ausgewählte Kapitel der österreichischen und europäischen Rechtsgeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor 1867 war Österreich eine absolute Monarchie. Der Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts wandelt diese „absolute“ Monarchie in eine „konstitutionelle“ Monarchie um. Die dem Monarchen zugeschriebene Ausübung der Staatsgewalt wurde verrechtlicht und durch eine Verfassung geregelt. Das Volk wirkt an der Ausübung der Staatsgewalt mit, Grund- und Freiheitsrechte wurden den Staatsbürgern garantiert. Obwohl die Rechtsstaatlichkeit noch nicht durchgehend verwirklicht war, wurde durch die Dezemberverfassung für Cisleithanien trotzdem ein – im Vergleich zu den früheren Verfassungsansätzen – wesentlich erweitertes und mit angekündigten weiteren Gesetzen vielfach zufriedenstellendes Gesetzeswerk erlassen. Es fehlten jedoch viele politische und soziale Grundrechte. Das „Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger“ blieb auch bei der Ausarbeitung der Bundesverfassung von 1920 bestehen; und auch eine seit den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts bestehende Grundrechtskommission hat bisher keine völlige Neugestaltung des Grundrechtskataloges, sondern lediglich Detailergebnisse zuwege gebracht. Da das „Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger“ noch immer in Geltung steht, ist die Dezemberverfassung – zumindest unter diesem Teilaspekt – auch heute für die österreichischen Staatsbürger von unmittelbarer praktischer Relevanz. Mit der Dezemberverfassung wurde ein Grundstock für die heute geltende Verfassungsordnung gelegt, sie war ein wichtiger Wegbereiter für die heute in Österreich geltende Verfassungsordnung. Begriffe, wie „Grundrechte“, „Gewaltentrennung“ und „Volkssouveränität“ sind wichtige Schlagworte der heutigen Verfassung.