Der Unmittelbarkeitsgrundsatz zählt zu den traditionellen Verfahrensgrundsätzen der ZPO. Dennoch ist sein dogmatischer Gehalt in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Darüber hinaus verfolgte der Gesetzgeber in den letzten Jahren immer mehr die Tendenz, den Unmittelbarkeitsgrundsatz zugunsten der Prozessökonomie abzuschwächen. Aufbauend auf einer rechtsvergleichenden und rechtshistorischen Untersuchung analysiert Matthias Wallimann Inhalt und Reichweite der Unmittelbarkeit und ordnet aktuelle Gesetzesänderungen in dieses Konzept ein. Der so ermittelte gegenwärtige Stellenwert des Unmittelbarkeitsgrundsatzes lässt Rückschlüsse auf dessen konkrete Zukunftsperspektiven zu. Dabei zeigt sich, dass der Unmittelbarkeitsgrundsatz als Korrektiv für ein überwiegend ökonomisch geprägtes Prozessverständnis dienen kann und damit nach wie vor seine Berechtigung als ein Grundpfeiler des Zivilprozesses hat.<br /><br />Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg; 2013 Erste Juristische Prüfung; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Unternehmensrecht, Europäisches Privat- und Internationales Verfahrensrecht an der Universität Augsburg; 2016 Promotion; seit 2016 Rechtsreferendar am Landgericht Ulm.