Unternehmen sehen sich heute vermehrt mit der Situation konfrontiert, dass ihre Firmen- und Namensrechte durch andere Unternehmen oder Personen für deren Individualisierung oder zur Individualisierung eigener Waren oder Dienstleistungen verwendet werden. Beide Unternehmen machen ihre Ausschliesslichkeitsrechte geltend. Die angerufenen Gerichte sehen sich in solchen Fällen deshalb gezwungen, weitere Beurteilungs- und Ermessenskriterien heranzuziehen und Interessenabwägungen vorzunehmen. Damit ist der Ausgang von kennzeichenrechtlichen Kollisionsprozessen sehr schwer abzuschätzen. Die vorliegende Dissertation zeigt die vom Bundesgericht hierzu entwickelte Rechtsprechung auf und leitet daraus Grundsätze ab, mit Hilfe deren Rechtssuchende die Rechtslage bei einer allfälligen Kollision besser beurteilen und den Ausgang eines Kollisionsprozesses besser abschätzen können.