Der Schengen- und der Dublin-Besitzstand aus Sicht der Schweiz als assoziierter Drittstaat

In der Gestaltung ihrer Beziehungen zu Drittstaaten ist die Europäische Union in den letzten Jahren und Jahrzehnten vermehrt dazu übergegangen, gestützt auf völkerrechtliche Verträge einen «Export» von Teilen des Unionsrechts in die Rechtssysteme dieser Drittstaaten zu vereinbaren. Diese gängige Praxis wirft bei einer genaueren Auseinandersetzung komplexe rechtliche Fragen auf. Denn eine Rechtsordnung – egal ob national oder supranational – stellt nicht eine lose Aneinanderreihung von klar abgegrenzten Teileinheiten dar, sondern vielmehr ein in sich vernetztes und kohärentes Gesamtgefüge. Vor diesem Hintergrund analysiert diese Freiburger Dissertation, wie sich einzelne Teilbereiche der EU-Rechtsordnung zuerst isolieren und anschliessend exportieren lassen. Als Anwendungsfall dient die Schengen- und Dublin-Assoziierung der Schweiz. Denn im Rahmen dieser Assoziierung importiert die Schweiz den Schengen- und den Dublin-Besitzstand und somit Unionsrecht. Gegenstand der Untersuchung ist die präzise Umschreibung des unionalen «Exportguts», das gestützt auf das betreffende Assoziierungsabkommen in die Schweiz exportiert wird. In diesem Zusammenhang wird zudem eine abstrakte Definition des EU-internen Schengen-Besitzstands erarbeitet.
Oktober 2026, ca. 326 Seiten, AISUF / Travaux de la faculté de droit de l'Université de Fribourg, Bd. 470, Deutsch
Schulthess
978-3-7255-9641-6

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