Ausgangslage der vorliegenden Studie bildet das Phänomen, dass Ausstattungen von Waren und Dienstleistungen gerne imitiert werden, um am Markterfolg der Konkurrenz teilhaben zu können. Dieses sogenannte «Trittbrettfahrerproblem» hat in der Praxis nichts an Aktualität eingebüsst. Infolgedessen besteht ein grosses wirtschaftliches Bedürfnis nach Schutz vor solchen Nachahmungen. Da in der Praxis Ausstattungen in ihrer Gesamtheit oft nicht immaterialgüterrechtlich geschützt sind, erlangt der lauterkeitsrechtliche Schutz von Ausstattungen eine enorme Praxisrelevanz. Die Dissertation widmet sich ausschliesslich diesem lauterkeitsrechtlichen Schutz von Ausstattungen. Im Vordergrund steht dabei die Abwägung zwischen dem Schutzbedürfnis der Hersteller vor Nachahmung und dem Grundsatz der Nachahmungsfreiheit. Sie analysiert und stellt die einzelnen Schutzvoraussetzungen anhand der Lehre und insbesondere der umfangreichen Rechtsprechung dar. Anhand von konkreten Einzelfallbeispielen wird dargelegt, wann und aufgrund welcher Beurteilungskriterien die Nachahmung einer Ausstattung unlauter ist.