Rechtlich verbindlich vereinbarte Kooperationen werden regelmässig als einfache Gesellschaft quali-fiziert. Geht eine Kooperation aber nicht über die Vereinbarung gegenseitiger Rechte und Pflichten hinaus und fehlen damit die für eine Gesellschaft typischen Elemente, liegt richtigerweise ein blosser Schuldvertrag vor, der als Kooperationsvertrag bezeichnet werden kann. Mit diesem Werk wird die Anerkennung dieser Rechtsfigur eingehend begründet, es werden Begriff und Rechtsnatur des Kooperationsvertrags geklärt und die wichtigsten Erscheinungsformen sowie die Grundzüge seiner Regelung aufgezeigt. Die Anerkennung des Kooperationsvertrags erlaubt es zudem, den Anwen-dungsbereich der einfachen Gesellschaft zu präzisieren. Das Werk legt damit den Grundstein für eine differenzierte Regelung von Kooperationen im Grenzbereich von Vertrags- und Gesellschaftsrecht.