Die modernen IuK-Techniken haben nachhaltige Konsequenzen für den Fluss personenbezogener Daten innerhalb und zwischen wirtschaftenden Unternehmenseinheiten. Für den Schutz dieser Daten im Unternehmensverbund wird vielfach ein Konzerndatenschutzbeauftragter bestellt. Diese Rechtsfigur ist bisher jedoch gesetzlich nicht geregelt und in der Literatur kaum diskutiert.
Sebastian Braun-Lüdicke untersucht die Umsetzbarkeit einer gesetzlichen Regelung des Konzerndatenschutzbeauftragten in einem rechtstheoretischen, einem rechtspraktischen und einem empirischen Teil. Er erläutert zunächst die gefahrenabwehrrechtliche Bedeutung und die Stellung des Konzerndatenschutzbeauftragten im Betriebsbeauftragtensystem. Dem folgt die in der Literatur erstmalige, umfassende Darstellung des Rechtsinstituts des Konzerndatenschutzbeauftragten, basierend auf den Normen zum einfachen Datenschutzbeauftragten. Der Autor zeigt dabei die rechtlichen und praktischen Probleme der fehlenden Rechtsgrundlage auf. Interviews mit Experten verschiedener deutscher Großkonzerne bilden die Grundlage für die Analyse bestehender Probleme aus unternehmenspraktischer Sicht und einen Lösungsansatz in Form eines Normierungsvorschlags.