<p>Das Insolvenzarbeitsrecht ist ein in der Praxis, Literatur und Rechtsprechung weithin etablierter Begriff. Dennoch ist sich mit dem “Wesen” dieser Rechtsmaterie bislang wohl nicht auseinandergesetzt worden. Die Dissertation untersucht daher die Frage, ob es sich beim Insolvenzarbeitsrecht um einfaches Insolvenzrecht, Arbeitsrecht oder gar ein eigenes Sonderrechtsgebiet handelt. Dabei wird der historische Konflikt zwischen dem Arbeits- und Insolvenzrecht aufgearbeitet und eine eigene Methode zur Vereinbarkeit kollidierender (Teil-)Rechtsgebiete aufgestellt. Weiterhin wird sich der Frage der Spezialität der §§ 113 und 120 InsO gewidmet und eine neue Lösung für das Problem von in der Insolvenz nachwirkenden Betriebsvereinbarungen aufgestellt.</p>