<p>Am 30. Dezember 2021 trat das Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit in Kraft, welches § 362 StPO um einen weiteren Wiederaufnahmegrund in Nr. 5 erweiterte. Danach darf ein Strafverfahren gegen einen rechtskräftig Freigesprochenen wiederaufgenommen werden, wenn aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel dringende Gründe für eine Verurteilung wegen Mordes oder bestimmter völkerrechtlicher Verbrechen vorliegen. Der Autor untersucht in seiner Arbeit die Vereinbarkeit dieser Neuregelung mit dem Grundsatz „ne bis in idem“ sowie deren rückwirkende Anwendbarkeit. Unter Formulierung konkreter Änderungsvorschläge zeigt er auf, wie sich das Gesetz mit dem geltenden Verfassungsrecht in Einklang bringen lässt.</p>