Die umfassende Kommentierung des neuen Datenschutzrechts
Das Datenschutzgesetz hat im Hinblick auf den Schutz der Persönlichkeit einige Kernanliegen – in erster Linie die Bearbeitung von Personendaten nach bestimmten Grundsätzen. Mit der per 1. September 2023 in Kraft tretenden Revision wird der prinzipienbasierte Ansatz durch weitere flankierende Pflichten und erweiterte Sanktionen bei Verstössen ergänzt und die Rolle des EDÖB wird gestärkt.
Das Öffentlichkeitsgesetz dient dem demokratischen Transparenzgebot und unterstellt die Bundesverwaltung und andere Organisationen seit 2006 dem Öffentlichkeitsprinzip. Jede Person hat
demnach Anspruch, Einsicht in amtliche Dokumente zu erhalten, unter Vorbehalt von Ausnahmen. Das Öffentlichkeitsprinzip hat sich seither zu einem wesentlichen Instrument insbesondere der Medienarbeit entwickelt.
Im Rahmen der Totalrevision des DSG wurde der Datenschutz in der Schweiz substantiell weiterentwickelt und im Hinblick auf den freien Datenverkehr mit der europäischen DSGVO harmonisiert.
Die Neuauflage kommentiert das neue Recht und berücksichtigt zudem die seit der letzten Auflage im Öffentlichkeitsrecht entwickelte Behördenpraxis und die seither ergangene Judikatur.
- Kommentiert das neue Datenschutzrecht umfassend
- Berücksichtigt die seit der letzten Auflage entwickelte Behördenpraxis und die seitdem ergangene Judikatur, sofern sie weiterhin relevant ist
- Wissenschaftlich fundiert und
praxisnah erläutert