Auf europäischer Ebene existiert bislang keine vereinheitlichte Kollisionsnorm zur Bestimmung des Vollmachtsstatuts. Die 'Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I)', die sog. Rom I-VO, klammert die Frage ausdrücklich aus ihrem Anwendungsbereich aus. Dies erstaunt, stellt die Stellvertretung doch ein wesentliches Teilgebiet des Internationalen Vertragsrechts und damit des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs dar. Auch auf nationaler mitgliedstaatlicher Ebene sind die Anknüpfung der Vollmacht und der Anwendungsbereich des Vollmachtsstatuts nicht immer unumstritten. Nina Heinz untersucht zunächst die entsprechenden Kollisionsregeln einiger repräsentativer Rechtsordnungen und internationaler Vereinheitlichungsprojekte, um in der Folge mithilfe der kollisionsrechtlichen Methodenlehre einen eigenen Regelungsvorschlag zur Ergänzung der Rom I-VO zu erarbeiten.<br /><br />Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Trier und Paris X-Nanterre; Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Bucerius Law School in Hamburg; 2010 Promotion; Rechtsanwältin in der Kanzlei Kremer Associés & Clifford Chance in Luxemburg.