<p>Strafrecht ist ein notwendiger Bestandteil moderner Gesellschaften. Gleichwohl ist die Strafe besonders eingriffsintensiv, weshalb ihr Einsatz nur als ultima ratio staatlichen Handelns erfolgen soll. Diesem Bekenntnis stehen aktuelle kriminalpolitische Bestrebungen entgegen. Tatbestände werden neu eingeführt und verschärft, wie die §§ 113, 114 StGB belegen. Diesen Tendenzen kann mit dem ultima ratio-Prinzip ein kriminalpolitisches Argument entgegengesetzt werden, das angesichts der desintegrativen Wirkungen des Strafens einen maßvollen Strafrechtseinsatz anmahnt. Es adressiert dabei sowohl die Legislative als auch die Justiz, die als rechtsetzende Gewalt einen starken Einfluss auf die gesellschaftlichen Auswirkungen des Strafrechts hat.</p>