Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 15 Punkte, Ludwig-Maximilians-Universität München (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Seminar „Direkte Demokratie und repräsentative Demokratie- theoretische, verfassungshistorische und rechtsvergleichende Aspekte“, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Mai 1958 lag die französische IV. Republik nach kaum 12 Jahren Existenz in ihren letzten Zügen. Nach einem kleinen französischen „Wirtschaftswunder“ kurz nach Ende des II. Weltkrieges zeigte sich im laufe der fünfziger Jahre, dass die Verfassung der IV. Republik keine war, mit der man regieren konnte. Das damalige Verhältniswahlrecht ließ dem Parlament viel Macht und wirkte destabilisierend auf die Regierung, welche zu abhängig von dem Parlament und den in ihm repräsentierten Parteien war, die sich gegenseitig teils auf heftigste bekämpften. Die Verfassung der französischen IV. Republik gab Ihrer Regierung nicht die ausreichenden Mittel an die Hand, um auch in Krisenzeiten die Probleme des Landes zu meistern. Die durchschnittliche Lebensdauer einer Regierung betrug sechs Monate. Diese Ungleichverteilung der Macht war bereits aus der Zwischenkriegszeit der III. Republik bereits bekannt, dazu kamen nun neue sozialpolitische Probleme auf. Unter anderen die militärischen Konflikte in den französischen Kolonien (die Niederlage in Indochina 1954), das Streben der französischen Kolonien nach Unabhängigkeit und der Streit um die Europäische Verteidigungsgemeinschaft. Überhaupt waren die Parteien sehr unter sich zerstritten und in beide politische „Richtungen“ radikalisiert, wodurch die Staatsgeschäfte gegen Ende der Republik faktisch zum erliegen kamen. Der sprichwörtliche Tropfen, der das Fass zum überlaufen brachte, war der offene Aufstand des Militärs in Algerien im Mai 1958.