Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges sahen sich die Alliierten und die deutsche Justiz vorein großes Problem gestellt. Tausende Menschen hatten während der Zeit desNationalsozialismus unvorstellbare Verbrechen begangen und waren dafür nicht bestraft worden.Nun war es an der Zeit dies nachzuholen.Bei den NS – Verbrechen handelt es sich um eine Kriminalitätsform, die bisher unbekannt undunvorstellbar war, insbesondere der Massenmord in den Vernichtungslagern und durch dieEinsatzkommandos. Ebenso unvorstellbar war aber auch, dass eine deutsche RegierungVerbrechen anordnete und auch durchführte.Ende der Fünfziger Jahre war bei den Deutschen eine weit verbreitete Schlussstrichmentalitätund das Bedürfnis, aus der eigenen Schuld entlassen zu werden, festzustellen.Problematisch war es auch, dass zu viele Faktoren und Hindernisse einer freien, engagierten undunbeeinflussten Strafverfolgung entgegen standen. Im Folgenden möchte ich die Frage klären,ob das deutsche Strafrecht überhaupt dafür ausgelegt ist solche Verbrechen zu verfolgen und zubestrafen. Meine Aufzeichnungen beziehen sich größtenteils auf Adalbert Rückerls Buch „NS –Verbrechen vor Gericht“. Adalbert Rückerl war der langjährige Leiter der 1958 eingerichteten„Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischerVerbrechen“ in Ludwigsburg.