Bachelorarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Autor stellt sich die Frage, ob sich der Staat seiner sozialstaatlich-kommunalen Daseinsvorsorge stückchenweise entledigt und den privaten Institutionen diese Aufgaben überlässt. Er fragt, welche Bedeutung dies für die Bürger und das Gemeinwohl in Deutschland haben könnte. Vor dem Hintergrund der Problemstellung wird für die Bachelorarbeit die folgende Zielstellung formuliert: Ableitung von Chancen und Risiken der Daseinsvorsorge durch Privatisierung aus Rechtsliteratur und Fallbeispielen. Eine allgemeingültige Definition für den Staatsbegriff existiert in der Staatslehre nicht, vielmehr soll der Staat in seiner historischen und dynamischen Entwicklung sowie differenziert für die Teilwissenschaften jeweils als partikularer Begriff verstanden werden. Die kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem Staatsbegriff begann in der griechischen und römischen Antike, vollzog sich in der mittelalterlichen Ordnung und ist auch heute noch relevant, denn der Staatsbegriff spiegelt auch die Ansätze jeweils vorherrschender politischer Theorien wider.Eine grundlegende Einordnung wird 1900 von Georg Jellinek vorgenommen, der einen juristischen und einen sozialen beziehungsweise gesellschaftlichen Staatsbegriff formuliert. Bezogen auf die soziale Perspektive leitet Jellinek seine Argumentation wie folgt her: "Wie alles Menschliche, ist auch der Staat nur aus dem Ganzen des sich in der Gemeinschaft entfaltenden Wesens des Menschen von Grund auf zu begreifen. Eine unübersehbare und nie vollständig zu erfassende Reihe sozialer Tatsachen und Ursachen gestalten das konkrete Leben des Einzelstaates und damit die Institution des Staates überhaupt aus."Dieser gedankliche Ansatz Jellineks lässt sich im Kontext von Gemeinwohlverantwortung und Daseinsvorsorge des Staates aufgreifen. Fragen nach der Sicherstellung von Gemeinwohl und Daseinsvorsorge als staatliche beziehungsweise öffentliche Aufgabe gehören seit jeher zu Grundfragen des Staatsrechts. Der Staat beziehungsweise die öffentliche Hand stehen in der Übernahme von Aufgaben, welche dem öffentlichen Interesse dienen, regelmäßig im Spannungsfeld zwischen Daseinsvorsorge, Übernahme oder Einschränkung öffentlicher Aufgaben und fiskalischen Aspekten.