Die schweizerische Bundesverfassung vom 18. April 1999 legt die rechtliche Grundordnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft fest und beansprucht Vorrang vor dem �brigen Landesrecht. Seit ihrem Inkrafttreten am 1. Januar 2000 hat die nachgef�hrte Verfassung bereits zahlreiche umfassende (z.B. Neuer Finanzausgleich, Bundesrechtspflege, Bildung) und punktuelle (z.B. Minarettverbot, Zweitwohnungen, Masseneinwanderung) Neuerungen erfahren, deren Bedeutung und Tragweite teilweise noch unklar sind.
Der Basler Kommentar analysiert die einzelnen Verfassungsbestimmungen aus verfassungsrechtlicher Sicht, gibt Aufschluss �ber den Stand und die neuere Entwicklung der schweizerischen Verfassungsordnung und bezieht Stellung zu umstrittenen Fragen. Die Kommentierung erstreckt sich auch auf die j�ngst angenommenen Volksinitiativen und verarbeitet die zu allgemeinen und spezifischen Fragestellungen entwickelte Rechtsprechung und Lehre. Die Autorinnen und Autoren haben der Tatsache Rechnung getragen, dass sich die schweizerische Verfassung im Kontext des f�r die Schweiz verbindlichen V�lkerrechts bewegt und entwickelt und, wo immer geboten, auch die v�lkerrechtlichen Rechte und Pflichten der Schweiz (insbesondere die EMRK und die UNO-Pakte) in die Kommentierung einbezogen. Bei den einzelnen Kommentierungen wurde, soweit dies f�r das bessere Verst�ndnis sinnvoll erschien, auch auf die Rechtslage in anderen Staaten hingewiesen.